Betriebsanlagengenehmigungen

In der Regel sind gewerbliche Betriebsanlagen.  (Neu- oder Umbau derselben) nach der Gewerbeordnung.  genehmigungspflichtig, d.h. es muss eine Betriebsanlagengenehmigung beantragt werden.


Gewerbliche Betriebsanlagen

Eine gewerbliche Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung, die der regelmäßigen Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit dient. Beispiele für Betriebsanlagen sind:

  • Werkstätten

  • Verkaufslokale

  • Gasthäuser

  • Hotels

  • Garagen

  • Abstellplätze

Die Standortwahl und die Standortplanung der Betriebsanlage sind abhängig von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen sowie von der Art des Betriebes. Zudem sind bei der Wahl des Standortes zu beachten:

  • Grundstückskosten

  • Verkehrslage (Zufahrt, Parkplätze, Lademöglichkeiten)

  • öffentliche Ver- und Entsorgungsleistungen (Strom, Gas, Wasser, Kanal, Telefon)

  • Verfügbarkeit von Arbeitskräften

  • Nähe zu Rohstoffen

  • Entfernung zu Lieferanten bzw. Lieferantinnen und Kunden bzw. Kundinnen


Für Handels- und Dienstleistungsunternehmen sind bei der Wahl des Standortes folgende Überlegungen wichtig:

  • Erreichbarkeit für Kunden oder Kundinnen (Verkehrslage, Parkplätze)

  • Kaufkraft und Kaufgewohnheiten (Einzugsgebiet)

  • die Wettbewerbslage (Anzahl der Konkurrenzbetriebe in näherer Umgebung)
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