Planungskoordinator

  1. die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG ( ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ) bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojekts zu koordinieren,

  2. einen SiGe - Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan)auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen,

  3. darauf zu achten, dass der Bauherr (Projektleiter/in) den SiGe - Plan berücksichtigt,

  4. eine Unterlage für spätere Arbeiten zusammenstellen,

  5. darauf zu achten, dass der Bauherr (Projektleiter/in) die Unterlage berücksichtigt.
CEKI – Atelier Moderne Architektur
Dorotheergasse 7/1
A- 1010 Wien

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