Der Energieausweis weist die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus. Die EG-Richtlinie 2002/91/EG schreibt diese ab Januar 2006 für alle Mitgliedsstaaten vor. Der Energieausweis zeigt die veranschlagte Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes auf der Grundlage von Bedarfsrechnungen auf. Auf dieser Basis kann die tatsächlich verbrauchte Energiemenge errechnet werden.
Eine Bedarfsberechnung wird unter normativen Annahmen für das Klima und die Nutzung erstellt. Man könnte auch von einem „rechnerischen Verbrauch“ reden. Der große Vorteil dieser Methode ist, dass eine sehr neutrale Bewertung von Gebäuden abgegeben wird. UnterschiedlicheNutzer spielen keine Rolle. Gebäude lassen sich so in ihrer Qualität nicht nur beurteilen sondern auch gut vergleichen. Gleichzeitig ist die Berechnung des Gebäudes auch eine Gebäudediagnose. Etwaige Schwachstellen werden erkannt und beschrieben. Als wichtiger Bestandteil eines Energieausweises ist eine Energieberatung, die alle Möglichkeiten für eine energieeffiziente Bauweise oder energetische Modernisierung aufzeigt, anzusehen.
Ein Energieausweis wird in zwei verschiedenen Fällen benötigt. Einerseits ist er bei Neubauten sowie bei umfassenden Sanierungen gemeinsam mit dem Einreichplan der Baubehörde vorzulegen; diese Fälle sind in den Bauordnungen geregelt. Hier empfiehlt es sich, den Energieausweis vom Planer erstellen zu lassen.
Andererseits ist beim Verkauf oder der Vermietung einer Wohneinheit – das Gesetz verwendet hier den sperrigen Ausdruck „In-Bestand-Gabe“ – auch unabhängig von tatsächlichen Umbauten ein Energieausweis dem Käufer bzw. Mieter auszuhändigen. Hier empfiehlt sich die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit einem Baumeister.
Der Energieausweis enthält Informationen zum Heizwärmebedarf und Endenergiebedarf des Gebäudes sowie zusätzlich Vergleichswerte für die gleiche Gebäudekategorie. Auf der Vorderseite befinden sich eine allgemeine Gebäudebeschreibung sowie die Energie-Effizienzskala. Auf der Rückseite stehen die Informationen zu Heizung und Haustechnik (Heiztechnikenergiebedarf) sowie zum Endenergiebedarf. Der Energieausweis ist also eine bauphysikalische Berechnung, die für Gebäude individuell erstellt werden muss. Zur Ausstellung eines Energieausweises sind unter anderem alle österreichischen Baumeister befugt.